Coronahilfen
Jetzt Anträge auf Überbrückungshilfe III Plus für den Zeitraum Juli bis Dezember 2021 stellen und bis zu 160 % (inklusive eventueller Zuschläge für Personalaufwendungen und des Eigenkapital-Zuschusses) der laufenden Fixkosten erstattet bekommen. Beauftragen Sie uns als prüfenden Dritten!
Anträge Corona-Hilfen – Überbrückungshilfe III Plus – Neustarthilfe Plus
Wir erstellen Ihre Anträge zu einem vereinbarten Pauschalhonorar gemäß Honorarvereinbarung. Das Honorar ist ebenfalls bis zu 160 % (inklusive eventueller Zuschläge für Personalaufwendungen und des Eigenkapital-Zuschusses) förderfähig. Wir erheben für die Prüfung der Antragsvoraussetzungen lediglich ein Honorar von 200 EUR, welches bei tatsächlicher Antragstellung mit dem Honorar (Antrag auf Überbrückungshilfe III Plus) für den Antrag verrechnet wird.
Förderhöhe |
Unser Honorar = Ihre Investition |
Förderbetrag |
Ihr verbleibender Eigenanteil |
Das ist die prozentuale Förderung Ihrer Fixkosten, die von der Höhe Ihrer Umsatzausfälle abhängt. |
Wir stellen unsere Honorarrechnung nur im Erfolgsfall – Sie gehen kein Risiko ein. |
Durch die Überbrückungshilfe III Plus geförderter Betrag unserer Honorarrechnung. |
Das ist der Betrag, der nach Abzug der staatlichen Erstattung von Ihnen zu tragen ist. |
Wenn Sie bis zu 20.000 EUR staatliche Förderung erhalten |
40 % |
1.800 EUR |
720 EUR |
1.080 EUR |
60 % |
2.300 EUR |
1.380 EUR |
920 EUR |
100 % |
2.750 EUR |
2.750 EUR |
0 EUR |
Wenn Sie insgesamt mehr als 20.000 EUR staatliche Förderung oder staatliche Förderung für insgesamt 4 oder mehr Monate erhalten |
40 % |
3.000 EUR |
1.200 EUR |
1.800 EUR |
60 % |
3.500 EUR |
2.100 EUR |
1.400 EUR |
100 % |
4.500 EUR |
4.500 EUR |
0 EUR |